Die sogenannte „Gratis Zahnspange“ ist auch in unserer Praxis möglich.
Wir behandeln entsprechend den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer und dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Die Einstufung erfolgt nach Schwierigkeitsgraden IOTN 1 – 5.
Bei Kindern und Jugendlichen von 12 – 18 Jahren mit IOTN Stufe 4 - 5 übernimmt die Krankenkasse den Wahlkieferorthopädentarif von 80 % des vertraglich festgelegten Tarifes.
Nähere Informationen zu Ihrer individuellen Situation erhalten Sie gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch.